Allgemeine Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG (TEN) für das Störungsportal Störung1.de

1. Geltungsbereich für das Nutzungsverhältnis

Die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG (nachfolgend „TEN“ genannt) übermittelt durch das Störungsportal Störung1.de (nachfolgend „SPS1“ genannt) Stromausfallmeldungen aufgrund von Störungen oder geplanten Baumaßnahmen.

2. Anmeldung, Gegenstand und Dienste

2.1 Die Nutzung des SPS1 setzt keine Registrierung des Nutzers voraus.

2.2 Zu Beginn hat der Nutzer die Nutzungsbedingungen zu bestätigen. Durch die Bestätigung kommt zwischen dem Nutzer und der TEN der Nutzungsvertrag über das SPS1 auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen zustande. Mit den Nutzungsbedingungen erhält der Nutzer auch die Datenschutzinformation zur Kenntnis.

2.3 Diese Seite dient rein zur Information über mögliche Stromausfälle und entsprechende Störungsmeldungen. Wir bieten keine Gewähr dafür, dass die angezeigten Ausfälle/Störungen aktuell oder richtig sind. Diese Informationsseite entbindet insbesondere nicht von der Pflicht jedes Nutzers zum eigenverantwortlichen Umgang mit Strom unter Einhaltung der üblichen Sorgfaltsmaßstäbe.

2.4 Die TEN übernimmt keine Gewähr dafür, dass die auf dieser Seite eingestellten Nutzer-Meldungen richtig sind.

2.5 Die TEN bietet über SPS1 die Entgegennahme der Störungsmeldungen von Nutzern an (sog. „Onlinemeldung“). Bitte beachten Sie, dass dies nicht immer garantiert werden kann, dass diese empfangen und bearbeitet wird. Insbesondere können technische Probleme dazu führen, dass Ihre Onlinemeldung nicht bei der TEN eingeht. Zur Sicherheit informieren Sie Ihren Netzbetreiber telefonisch über Ihren Stromausfall.

2.6 Die TEN behält sich vor, Meldungen ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu löschen.

2.7 Die TEN behält sich vor, das Portal ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen jederzeit anzupassen, zu ändern oder auszusetzen.

2.8 Die TEN ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen der Hilfe Dritter zu bedienen.

3. Pflichten des Nutzers

3.1 Meldungen erfolgen auf eigene Verantwortung des Nutzers. Durch die Meldung willigt der Nutzer in die Veröffentlichung der mitgeteilten Daten auf SPS1 ein.

3.2 Der Nutzer verpflichtet sich, auf diesem Portal keine verunglimpfenden, diskriminierenden, rechtwidrigen, o.ä. Inhalte zu posten. Andernfalls sind wir berechtigt, den entsprechenden Nutzer von der Nutzung des Portals auszuschließen. Wir behalten uns zudem vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

3.3 Alle Eingabefelder sind vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.

3.4 Der Nutzer ist nicht berechtigt, das SPS1 unzumutbar oder übermäßig zu nutzen, zu modifizieren, zu blockieren oder in sonstiger Weise zu stören.

3.5 Ohne vorherige Zustimmung der TEN dürfen die Inhalte des SPS1 nicht kopiert, verbreitet oder Screenshots oder Hardcopies davon erstellt werden. Die TEN hält alle Rechte am SPS1 und behält sich bei Verletzung dieser Rechte jegliche Ansprüche vor.

4. Verfügbarkeit

4.1 Das SPS1 steht als besonderer Service der TEN im Rahmen der Serververfügbarkeit für den Nutzer kostenfrei zur Verfügung. Kosten aus der Nutzung des Internets (Provider des Nutzers) können für den Nutzer selbstverständlich entstehen; hierauf hat die TEN keinen Einfluss. Es besteht keinerlei Pflicht der TEN zur permanenten Zurverfügungstellung des SPS1.

4.2 Die TEN weist darauf hin, dass sich zeitweilige Beschränkungen oder Beeinträchtigungen des SPS1 insbesondere durch technische Störungen, Systemüberlastung oder Wartungsmaßnahmen ergeben können.

5. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für jegliche Nutzung des SPS1. Entgegenstehende oder zusätzliche Bedingungen von Behörden oder privaten natürlichen oder juristischen Personen, die das SPS1 nutzen (nachfolgend „Nutzer“), gelten nicht, auch wenn der TEN ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn und soweit die TEN ihnen schriftlich und ausdrücklich ganz oder teilweise zugestimmt hat.

6. Haftung

6.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen die TEN (im Folgenden „Schadensersatzansprüche“ genannt), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Soweit dem Nutzer nach dieser Vorschrift Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese nach zwei Jahren, soweit die Verjährung gesetzlich nicht zwingend abweichend vorgeschrieben ist. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in welches das den Schadensersatzanspruch auslösende Ereignis fällt, soweit das nicht gegen zwingendes Recht verstößt.

6.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden auf die Haftung der Organmitglieder, der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Netzbetreibers entsprechende Anwendung.

6.3 Alle Ereignisse oder Umstände, die sich dem Einfluss der TEN entziehen und die die TEN in von ihr nicht zu vertretender Weise die Erfüllung ihrer Vertragspflichten unmöglich oder unzumutbar machen, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streiks und Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und ähnliche Hindernisse befreien die TEN für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von ihrer vertraglichen Verpflichtung. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten unvorhersehbaren Umstände bei Dritten, denen sich die TEN zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bedient, eintreten.

7. Sonstige Bestimmungen

7.1 Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Nutzungsbedingungen durch den Nutzer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der TEN. Dies gilt entsprechend für die Änderung oder Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. Die Textform genügt hierfür nicht.

7.2 Soweit gesetzlich gemäß §§ 38, 689 ZPO eine Gerichtsstandsklausel zulässig ist, wird hiermit als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Erfurt vereinbart. Für die Beziehung zwischen der TEN und dem Nutzer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt und die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Vorstehendes gilt entsprechend für Regelungslücken.

7.4 Mit keiner Regelung aus diesen Nutzungsbedingungen ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.